Die Satzung
...des 1. Valdo-Prosecco-Club Deutschlands:
§1 Name und Sitz
-
a) Der Club führt den Namen „1. Valdo-Prosecco-Club" und wird nicht in das Vereinsregister eingetragen.
b) Der Sitz ist München.
c) Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.
§2 Ziel und Zweck
Der 1. Valdo-Prosecco-Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der 1. Valdo-Prosecco-Club ist selbstlos tätig. Er verfolgt folgende, nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke:-
a) Die gesellschaftliche Zusammenführung von anspruchsvollen Proseccoliebhabern.
b) Bieten von Kommunikationsplattformen zum Interessensaustausch.
c) Organisation von Prosecco-Reisen.
d) Unterstützung und Weiterentwicklung einer Spumante-Trinkkultur.
e) Qualitätstest´s von gewerblichen Einrichtungen, welche Prosecco ausschenken.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche, volljährige Person werden, die bereit ist, die Zwecke und Ausgaben des 1. Valdo-Prosecco-Club zu fördern und zu unterstützen.Der Antrag auf Aufnahme in den 1. Valdo-Prosecco-Club ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Der Vorstand kann einen Mitgliedsantrag ohne Nennung von Gründen ablehnen. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des 1. Valdo-Prosecco-Club an.
Die Mitgliedschaft erlischt, sobald ein Mitglied dieses gegenüber dem Vorstand schriftlich bekundet hat oder in folgenden Fällen:
-
1. durch Tod
2. durch Austritt, dieser ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen, gezahlte Beiträge werden nicht erstattet
3. durch Ausschluss Seitens des Vorstandes
4. durch Ausschluss mittels Mitgliederbeschluss (2/3 Mehrheit erforderlich)
5. wenn Beiträge oder andere Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von 6 Monaten rückständig sind und ihre Zahlung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ergangener Mahnung erfolgt
6. wegen schädigendem Verhalten gegenüber der allgemeinen Prosecco-Trink-Kultur, eines Proseccoherstellers oder dem 1. Valdo-Prosecco-Club
Mit dem Ausscheiden aus dem Club erlöschen alle Ansprüche dem 1. Valdo-Prosecco-Club gegenüber. Gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurück erstattet.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen des 1. Valdo-Prosecco-Club teilzunehmen, Anträge zu stellen und vom vollendeten 18. Lebensjahr ab das Stimmrecht auszuüben. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann.Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge und sonstigen Leistungen monatlich im voraus zu entrichten.
§5 Verwendung von Mitteln
Mittel des 1. Valdo-Prosecco-Club dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des 1. Valdo-Prosecco-Club. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des 1. Valdo-Prosecco-Club fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Ausgaben der Mitglieder sind nur erstattungswürdig, wenn diese im Vorfeld vom Vorstand genehmigt wurden.§6 Organe
Die Organe des 1. Valdo-Prosecco-Club sind:- Die Mitgliederversammlung
- Der Vorstand
- Der Festausschuss
-
Er besteht aus den vom Vorstand spontan ernannten Personen (Mitglieder). Der Festausschuss kann auch durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.
- Club-Homepage ValdoClub.de
-
Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit beschließen.
- Der Vorstand besteht aus dem
Präsidenten
1. Vize-Präsidenten
2. Vize-Präsidenten
1. Kassierer
1. Manager Marketing Services
1. Schriftführer
Der Schriftführer hat für die Fortschreibung der Club-Chronik und sämtliche dokumantativen Aufgaben zu erfüllen.
Der Festausschuss ist zuständig für die Organisation von Prosecco-Reisen, Sonderveranstaltungen oder Fanartikelbeschaffungen wie z.B. T-Shirts etc. Der erweiterte Vorstand (Festausschuss) tritt ausschließlich im Sinne §2 Abs. c) dieser Satzung zusammen. Der Club wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, oder dem Präsidenten allein vertreten.
Sonderfunktionen, wie z.B. Einkäufer (Presiverhandelverantwortlicher), Link-Manager etc. sind keine offiziellen Organe des 1. Valdo-Prosecco-Club und werden durch den Vorstand oder im Einzelnen durch den Präsidenten für temporäre Zeit benannt. Im Sinne der Schaffung einer geschlechtlichen Ausgewogenheit hat jedes Mitglied, der Vorstand und die Inhaber von Sonderfunktionen in der Aussenwirkung (werben von Migliedern, Kooperationen etc.) vowiegend die Pflege zu femininen Personen zu bevorzugen.
§7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist eine ordnungsgemäße, durch den Präsidenten einberufene Versammlung aller Mitglieder.2. Die Hauptversammlung findet alljährlich statt.
3. Die Einberufung muß fristgerecht vier Wochen vor der Hauptversammlung in schriftlicher Form (per Email) erfolgen und muß die Tagesordnung enthalten.
4. Die Tagesordnung hat mindestens folgende Punkte zu enthalten:
-
a) Bericht des Präsidenten.
b) Bericht der Kassierer und des Kassenprüfers (falls das Amt des Kassenprüfers besetzt ist),
c) Entlastung des Präsidenten,
d) Wahlen des Präsidenten (Vorstand) und der Vize-Präsidenten,
- Der Präsident und die Vize-Präsidenten werden mit einfacher Mehrheit für ein Jahr gewählt. Sie führen die Geschäfte des 1. Valdo-Prosecco-Club bis zur Neuwahl weiter.
- Der Kassenprüfer darf dem Vorstand nicht angehören. Eine Wiederwahl ist zulässig.
g) Sonstiges
Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlußfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Clubs betreffen.
Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Präsidenten zu unterschreiben und von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.
§8 Vorstand
Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsmäßige Verwaltung aller Ämter und hat im Behinderungsfalle eines Vorstandsmitgliedes für rechtzeitige Stellvertretung zu sorgen.Der Vorstand tritt in unregelmäßigen Abständen zusammen, jedoch mindesten viermal im Jahr.
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Protokollführer (Schriftführer) zu unterzeichnen sind.
Die Niederschriften sind vom Schriftführer aufzubewahren.
Die Mitglieder des Vorstandes und des Festausschusses üben ihre Ämter ehrenamtlich aus.
§9 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur mit ³/4-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.§10 Haftung
Jedes Mitglied haftet nur bis zur Höhe seines Jahresbeitrags. Dies gilt auch für den Vorstand.Der Club selbst haftet mit dem gesamten Clubvermögen.
§11 Auflösung des Club
Die Auflösung des 1. Valdo-Prosecco-Club kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ³/4 –Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des 1. Valdo-Prosecco-Club oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das Clubvermögen einem wohltätigen Zweck zugeführt.
München, den 21. November 2008
gez. Der Vorstand






